Ausbildung

Berufsbezeichnung Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin 1)

Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
Anerkannt durch Verordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1064, 1546).

Ausbildungsdauer: 3 Jahre, Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet: Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Denkmalpflege auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im privaten oder öffentlichen Bereich, im Wohnungsbau oder im Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbau.

Berufliche Fähigkeiten: Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen, Plänen und Entwürfen allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Gewerken. Sie planen ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, legen Arbeitsschritte, benötigte Materialien und Bauteile fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und übergeben die Arbeit an den Kunden. Sie erfassen Mengen- und Zeitaufwand und berechnen die erbrachten Leistungen.

Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen

… in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile
  • verlegen Decken-, Wand und Bodenbeläge,
  • führen Energiesparmaßnahmen durch,
  • entwerfen Konzepte für die Raum- und Fassadengestaltung und setzen sie um,
  • stellen Beschriftungen und Kommunikationsmittel her,
  • führen Holz- und Bautenschutzmaßnahmen durch.

… in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Stuck-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • stellen Werk- und Beschichtungsstoffe nach historischen Rezepturen her,
  • führen historische und gestalterische Arbeitstechniken aus,
  • führen Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege durch,
  • führen Rekonstruktionen und Reproduktionen aus.

… in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • richten Strahlanlagen ein, bedienen und warten sie,
  • erstellen Einhausungen und Abplanungen,
  • halten Bauwerke und Anlagen in Stand und führen Instandsetzungsmaßnahmen durch,
  • führen Korrosionsschutzmaßnahmen durch,
  • führen Betonschutzmaßnahmen durch,
  • führen Brandschutz- und Abdichtungsmaßnahmen durch,
  • führen Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen durch.

Berufsbezeichnung: Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterin 1)
Anerkannt durch Verordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1064, 1546)

Ausbildungsdauer: 2 Jahre, Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet: Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterinnen stellen Beschichtungen für Innen- und Außenflächen an Bauwerken und Objekten her. Sie sanieren, modernisieren und setzen Oberflächen in Stand, stellen Untergründe her, beschichten und gestalten Oberflächen, führen Putzarbeiten durch, verlegen Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bauen Dämmstoffe ein und verarbeiten Trockenbaumaterialien.

Berufliche Fähigkeiten: Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, legen Arbeitsschritte und benötigte Materialien fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung und dokumentieren sie.

Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterinnen

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, bekleiden, beschichten und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile.

Berufsbezeichnung: Raumausstatter/Raumausstatterin
Annerkannt durch die Verordnung vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 980)

Ausbildungsdauer: 3 Jahre, Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet: Raumausstatter/ Raumausstatterinnen arbeiten in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks und in Betrieben, die entsprechen-de Dienstleistungen anbieten, z.B. in Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen von Warenhäusern. Darüber hinaus sind sie im Möbelhandel, an Bühnenwerkstätten oder in Messebaubetrieben tätig. Sie sind vor allem in Geschäftsräumen, Werkstätten, auf Baustellen sowie in den Räumen der Kunden tätig.

Berufliche Fähigkeiten: Raumsituationen bewerten, entwickeln und gestalten

  • Raumdekorationen sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen gestalten, fertigen und montieren
  • Wand- und Deckenflächen gestalten, bekleiden und beschichten
  • Bodenflächen gestalten und Bodenbeläge verlegen
  • Polstermöbel polstern und beziehen
  • Werk- und Hilfsstoffe be- und verarbeiten
  • bauliche Voraussetzungen vor Ort prüfen, Untergründe vorbereiten
  • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden selbstständig festlegen
  • Arbeitsunterlagen erstellen, Messungen durchführen,
  • Arbeitsergebnisse beurteilen und dokumentieren, Kosten der erbrachten Leistung berechnen
  • qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
  • Arbeitsplätze einrichten, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen
  • Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
  • Werkzeuge, Geräte und Maschinen verwenden und warten